Presseneinrichter / Kontrollpersonen

Ziel

Beim Einrichten von Pressen sind die grundsätzlichen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit, hier TRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen“ zu beachten. Auch der Werkzeugwechsel ist eine Einrichtetätigkeit, die nur durch ausgebildete und beauftragte Presseneinrichter vorgenommen werden darf.

Nähere Erläuterungen hinsichtlich der Anforderungen an das Einrichten von Pressen sind in der DGUV R 100-500 (ehem. BGR 500) Kapitel 2.3 Pressen der Metallbe- und verarbeitung und in der DGUV I 209-08 (ehem. BGI 551) Presseneinrichter festgelegt.

Die Aufgaben des Presseneinrichters sind die Werkzeuge einzurichten, die Betriebsart einzustellen, die vorhandenen Schutzeinrichtungen einzustellen, erforderlichenfalls ersatzweise andere Sicherungsmaßnahmen, wenn Schutzeinrichtungen aus fertigungstechnischen Gründen nicht eingesetzt werden können, zu treffen und die Umstelleinrichtungen gegen unbefugtes Betätigen zu sichern.

Darüber hinaus muss grundsätzlich eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte Kontrollperson feststellen, dass die Werkzeuge eingerichtet und die Maßnahmen getroffen und wirksam sind (DGUV R 100-500, Kapitel 2.3, Ziffer 3.5). Auch diese Person muss entsprechend ausgebildet und schriftlich beauftragt worden sein. Von der Vorgehensweise zur Freigabe der Presse kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden, die ebenfalls in den Regelwerken beschrieben sind.

Inhalt

  • Problemstellung, Unfälle an Pressen
  • Rechtliche Grundlagen, Begriffe
  • Organisation im Betrieb
  • Verantwortung und Haftung
  • Übersicht der Pressentypen /-arten
  • Übersicht der Handschutzmaßnahmen
  • Handschutzmaßnahmen im Einzelnen
  • Übung (Sicherheitsabstände, zulässige Kombinationen von Pressen und Pressenwerkzeugen)
  • Besondere Maßnahmen für den Störbetrieb
  • Betriebsarten
  • Einrichten von Pressen

Zielgruppe

  • Mitarbeiter, die als Presseneinrichter / Kontrollpersonen tätig sind oder zukünftig tätig sein wollen.

Hinweise

Voraussetzung für dieses Seminar ist die Verfügbarkeit einer zugelassenen Presse.

Seminarinformationen – Presseneinrichter / Kontrollpersonen

Referenten

Fachreferenten

Seminardauer

8:30 Uhr - ca. 16:30 Uhr

Preis

auf Anfrage

Hinweis

Dieses Seminar bieten wir ausschließlich als Inhouse-Seminar in Ihrem Unternehmen an.

  • Maßgeschneidert
  • Vor Ort
  • Sparen Sie Zeit

Unverbindlich Anfragen - Kontaktaufnahme