Unsere Leistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassen:
- Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Aufbau einer gerichtsfesten Sicherheitsorganisation / Beurteilung und Verbesserung der Legal Compliance
- Erstellung Ihrer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung nach ArbSchG
- Beratung zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
- Optimierung Ihres Betriebsstoffmanagements (Gefahrstoffe, REACH, Lagerung, etc.)
- Aufbau eines Notfallmanagementsystems
- Einführung und Durchführung von Unterweisungs- und Schulungssystemen
- Erstellung von Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen nach GefStoffV, BioStoffV und BetrSichV
- Führungskräfteschulungen und Ausbildung von Staplerfahrern und Kranführern
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Unsere Leistungen zum Brand- und Explosionsschutz erstrecken sich auf:
- Die Übernahme der Brandschutzbeauftragtenfunktion / externer Brandschutzbeauftragte/r
- Die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Die Erarbeitung von Brandschutzkonzepten und Sachverständigengutachten für Neuplanungen und Nutzungsänderungen
- Die Auslegung / Dimensionierung von Löschwasserrückhaltesystemen und Rauch-Wärmeabzugsanlagen
- Die Erstellung aushangfähiger Flucht- und Rettungspläne
- Die Erstellung von Feuerwehrplänen und Linienlaufkarten
- Sowie Projektarbeiten, z.B. die Konzeptionierung konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen.
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CE-Maschinenrecht / CE-Kennzeichnung
Das - Zeichen ist ein Symbol zur Kennzeichnung von
Erzeugnissen, die den technischen Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union entsprechen und im europäischen
Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden dürfen. Das CE-Zeichen ist kein Herkunftszeichen, es ist auch kein Qualitäts-
oder Gütesiegel. Das Zeichen ist eine Art "Verwaltungskennzeichen", man könnte auch sagen eine Art "Freihandelserlaubnis".
Ein Hersteller, dessen Erzeugnisse der Kennzeichnungspflicht unterliegen, erklärt mit der Anbringung des CE-Zeichens gegenüber
den Überwachungsbehörden die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften und Normen. Dies bezieht sich auch auf
Maschinen.
Unternehmen, die ihren Maschinenpark maßgeschneidert erweitern wollen, stehen häufig vor der Notwendigkeit, Maschinen verschiedener Hersteller miteinander zu kombinieren. Doch damit beginnen die rechtlichen Probleme: Welcher Hersteller trägt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Konformitätserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung? Wer hier nicht aufpasst, läuft Gefahr, als Maschinenkäufer plötzlich selbst für all dies verantwortlich zu sein.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung sowie bei der Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren, stellen Konzepte für Sie auf und beraten Sie in allen Fragen zum EG-Maschinen-Recht.
Notwendige Untersuchungen / Messungen und die Erstellung von Risikobeurteilungen gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 12100 und DIN EN ISO 13849-1 werden vor Ort durchgeführt.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen bei Maschinenveränderungen
- Durchführung von Risikobeurteilungen
- Bewertung von produktions- und steuerungstechnischen Verknüpfungen
- Erarbeitung rechtskonformer Maschinendokumentationen
- Erstellung unterschriftsreifer Konformitätserklärungen
CE-Konformitätsbewertung
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Durchführung einer CE-Konformitätsbewertung, einer Risikobeurteilung oder zur Erstellung einer Konformitätserklärung an.
Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!
Hier unverbindliches Angebot anfordern!Compliance Management
Die Identifizierung, Kenntnis und Einhaltung der für ihr Unternehmen geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind unabdingbar. Diese Aufgaben sind Teil eines zeitgemäßen Compliance Managements und dienen der Rechtssicherheit der Geschäftsführung und ihrer verantwortlichen Mitarbeiter.
Gleichzeitig ist dies auch eine der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Managementsystemen, wie die ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), ISO 50001 (Energie) und nicht zuletzt ISO 45001 (Arbeitsschutz). Beispielsweise beschreibt die ISO 14001 dies als sogenannte bindende Verpflichtung.
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Unsere Leistungen zur Managementsystemberatung erstrecken sich auf:
- Die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001 oder speziellen Branchenmodellen, wie z.B. KTQ oder DIN EN ISO 13485
- Die Einführung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS
- Die Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001
- Die Durchführung von Audits zur Prozessoptimierung und zur Zertifizierungsvorbereitung
- Die Durchführung von Lieferantenaudits und Lieferantenqualifizierungen
- Die Erstellung einer normkonformen Grunddokumentation und von Prozessbeschreibungen
- Die Moderation von Prozessworkshops
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Umweltschutz
Unsere Leistungen zum Umweltschutz erstrecken sich auf:
-
Die Erstellung von umweltrechtlichen Genehmigungsanträgen nach 4. BimSchV oder die Koordination und Steuerung der Antragserstellung
- Behördenmanagement
- Die Übernahme der Funktion als externer Umweltbeauftragter, wie Abfallbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter und Störfallbeauftragter.
- Die Übernahme der Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter
- Die Beratung zu Fragen der verkehrstrechtlichen Einstufung und zum Gefahrgutmanagement sowie weiterer Projektarbeiten, z.B. die Erstellung von Anlagenbeschreibungen nach AwSV.
Weitere Infos finden Sie hier: