Unsere Leistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassen:

  • Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Aufbau einer gerichtsfesten Sicherheitsorganisation / Beurteilung und Verbesserung der Legal Compliance
  • Erstellung Ihrer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung nach ArbSchG
  • Beratung zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
  • Optimierung Ihres Betriebsstoffmanagements (Gefahrstoffe, REACH, Lagerung, etc.)
  • Aufbau eines Notfallmanagementsystems
  • Einführung und Durchführung von Unterweisungs- und Schulungssystemen
  • Erstellung von Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen nach GefStoffV, BioStoffV und BetrSichV
  • Führungskräfteschulungen und Ausbildung von Staplerfahrern und Kranführern


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Unsere Leistungen zum Brand- und Explosionsschutz erstrecken sich auf:

  • Die Übernahme der Brandschutzbeauftragtenfunktion / externer Brandschutzbeauftragte/r
  • Die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Die Erarbeitung von Brandschutzkonzepten und Sachverständigengutachten für Neuplanungen und Nutzungsänderungen
  • Die Auslegung / Dimensionierung von Löschwasserrückhaltesystemen und Rauch-Wärmeabzugsanlagen
  • Die Erstellung aushangfähiger Flucht- und Rettungspläne
  • Die Erstellung von Feuerwehrplänen und Linienlaufkarten
  • Sowie Projektarbeiten, z.B. die Konzeptionierung konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen.


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EG-Maschinenrecht / CE-Kennzeichnung

Das - Zeichen ist ein Symbol zur Kennzeichnung von Erzeugnissen, die den technischen Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union entsprechen und im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden dürfen. Das CE-Zeichen ist kein Herkunftszeichen, es ist auch kein Qualitäts- oder Gütesiegel. Das Zeichen ist eine Art "Verwaltungskennzeichen", man könnte auch sagen eine Art "Freihandelserlaubnis". Ein Hersteller, dessen Erzeugnisse der Kennzeichnungspflicht unterliegen, erklärt mit der Anbringung des CE-Zeichens gegenüber den Überwachungsbehörden die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften und Normen. Dies bezieht sich auch auf Maschinen.

Unternehmen, die ihren Maschinenpark maßgeschneidert erweitern wollen, stehen häufig vor der Notwendigkeit, Maschinen verschiedener Hersteller miteinander zu kombinieren. Doch damit beginnen die rechtlichen Probleme: Welcher Hersteller trägt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Konformitätserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung? Wer hier nicht aufpasst, läuft Gefahr, als Maschinenkäufer plötzlich selbst für all dies verantwortlich zu sein.

Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung sowie bei der Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren, stellen Konzepte für Sie auf und beraten Sie in allen Fragen zum EG-Maschinen-Recht.

Notwendige Untersuchungen / Messungen und die Erstellung von Risikobeurteilungen gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 12100 und DIN EN ISO 13849-1 werden vor Ort durchgeführt.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen bei Maschinenveränderungen
  • Durchführung von Risikobeurteilungen
  • Bewertung von produktions- und steuerungstechnischen Verknüpfungen
  • Erarbeitung rechtskonformer Maschinendokumentationen
  • Erstellung unterschriftsreifer Konformitätserklärungen

CE-Konformitätsbewertung

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Durchführung einer CE-Konformitätsbewertung, einer Risikobeurteilung oder zur Erstellung einer Konformitätserklärung an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

Hier unverbindliches Angebot anfordern!
 

Compliance Management

Die Identifizierung, Kenntnis und Einhaltung der für ihr Unternehmen geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind unabdingbar. Diese Aufgaben sind Teil eines zeitgemäßen Compliance Managements und dienen der Rechtssicherheit der Geschäftsführung und ihrer verantwortlichen Mitarbeiter.

Gleichzeitig ist dies auch eine der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Managementsystemen, wie die ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), ISO 50001 (Energie) und nicht zuletzt ISO 45001 (Arbeitsschutz). Beispielsweise beschreibt die ISO 14001 dies als sogenannte bindende Verpflichtung.


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Unsere Leistungen zur Managementsystemberatung erstrecken sich auf:

  • Die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001 oder speziellen Branchenmodellen, wie z.B. KTQ oder DIN EN ISO 13485
  • Die Einführung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS
  • Die Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001
  • Die Durchführung von Audits zur Prozessoptimierung und zur Zertifizierungsvorbereitung
  • Die Durchführung von Lieferantenaudits und Lieferantenqualifizierungen
  • Die Erstellung einer normkonformen Grunddokumentation und von Prozessbeschreibungen
  • Die Moderation von Prozessworkshops


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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Laut der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden einen Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordinatoren (kurz SiGeKo) zu bestellen. Dieser ist sowohl für die Planung der Ausführung, als auch für die Ausführung des Bauvorhabens verantwortlich.

Der SiGeKo hat es als Aufgabe bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Der Koordinator muss mit seiner Tätigkeit dazu beitragen das Bauvorhaben jeder Zeit sicher zu gestalten. Ein SiGeKo ermittelt und beurteilt die Gefährdungen auf Baustellen und bei späteren Arbeiten an baulichen Anlagen.

Sobald die Beschäftigten von mehreren Arbeitgebern tätig werden oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden (siehe Anhang 2 BaustellV) muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden.

Die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen (individuelle Richtlinien und Hinweise) sind Inhalte des SiGe-Plans. Außerdem umfasst der SiGe-Plan die Arbeitsabläufe, Zuordnungen der Arbeitsabläufe sowie die Maßnahmen um Gefährdungen zu minimieren bzw. zu vermeiden.

Unsere Sicherheits- und Gesundheitskoodinatoren können zudem auch „Asbestbaustellen / Asbestsanierungen nach TRGS 519“ betreuen.

Unser vielfältiges Leistungsangebot umfasst:

  • Analyse der Planungsphasen auf Sicherheitsrisiken
  • Planung und Ausarbeitung eines SiGe-Plans
  • Anmeldung von Maßnahmen bei den
    zuständigen Behörden
  • laufendes Erfassen der tätigen Firmen und Einweisung bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
  • Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentation

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Unsere qualifizierten und erfahrenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind für Sie da! Fordern Sie unverbindlich ein auf Ihre speziellen Belange und Anforderungen abgestimmtes Angebot für ein Betreuungskonzept durch unsere Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

Laden Sie sich hier unseren Flyer zum Thema "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" herunter.

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Umweltschutz

Unsere Leistungen zum Umweltschutz erstrecken sich auf:

  • Die Erstellung von umweltrechtlichen Genehmigungsanträgen nach 4. BimSchV oder die Koordination und Steuerung der Antragserstellung

  • Behördenmanagement
  • Die Übernahme der Funktion als externer Umweltbeauftragter, wie Abfallbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter und Störfallbeauftragter.
  • Die Übernahme der Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter
  • Die Beratung zu Fragen der verkehrstrechtlichen Einstufung und zum Gefahrgutmanagement sowie weiterer Projektarbeiten, z.B. die Erstellung von Anlagenbeschreibungen nach AwSV.


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