Unsere Leistungen zum Brand- und Explosionsschutz erstrecken sich auf:
- Die Übernahme der Brandschutzbeauftragtenfunktion / externer Brandschutzbeauftragte/r
- Die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Die Erarbeitung von Brandschutzkonzepten und Sachverständigengutachten für Neuplanungen und Nutzungsänderungen
- Die Auslegung / Dimensionierung von Löschwasserrückhaltesystemen und Rauch-Wärmeabzugsanlagen
- Die Erstellung aushangfähiger Flucht- und Rettungspläne
- Die Erstellung von Feuerwehrplänen und Linienlaufkarten
- Sowie Projektarbeiten, z.B. die Konzeptionierung konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen.
Brandschutzbeauftragte
Der/Die Brandschutzbeauftragte ist eine geschulte, vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Fragen des Brandschutzes unterstützen und beraten soll. So kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs.1 BGB, § 62 Abs.1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person delegieren – den Brandschutzbeauftragten (BSB).
Ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragte kann nachhaltig zur Unternehmenssicherheit und damit zum Unternehmenserhalt beitragen. Oftmals wird er im Einzelfall aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung oder aufgrund von Sonderbauverordnungen gefordert. Zudem empfehlen führende Brandschutzorganisationen (vfdb – Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes) und CFPA (Confederation of Fire Protection Associations) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für viele Unternehmen aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereichen.
Weiterhin können organisatorische Brandschutzmaßnahmen (z.B. Rauchverbot, Schweißerlaubnis, Brandschutzkontrollen etc.) sowie die Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten eine positive Bewertung bei der individuellen Prämiengestaltung einer Feuerversicherung finden.
Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.
Externe/r Brandschutzbeauftragte/r
Unsere qualifizierten und erfahrenen Brandschutzbeauftragten sind für Sie da! Fordern Sie unverbindlich ein auf Ihre speziellen Belange und Anforderungen abgestimmtes Angebot für ein Betreuungskonzept durch unsere Brandschutzbeauftragten an.
Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!
Hier unverbindliches Angebot anfordern!Feuerwehrpläne
Im Brandfall stehen in einem Unternehmen Menschenleben, Sach- und Gebäudewerte auf dem Spiel. Dabei zählt bei der Brandbekämpfung zur Schadenminimierung jede Minute. Insbesondere für die alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehr spielt der Faktor “Zeit” für die Rettung von Leben und die Koordination der Löscharbeiten eine entscheidende Rolle.
Hierzu dient der Feuerwehrplan nach DIN 14095 als grundlegendes Instrumentarium zur Organisation des Einsatzes der Feuerwehr. So erhalten die Einsatzkräfte bereits auf dem Weg zum Objekt wertvolle Hinweise zur Orientierung am Einsatzort, Angaben über besondere Gefährdungen (z.B. brennbare Flüssigkeiten) und Möglichkeiten zum Abschirmen bzw. Absperren der Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung bis hin zu Informationen zu der heutzutage immer schwerwiegenderen Problemstellung der Löschwasserrückhaltung.
Wichtige Voraussetzung für die rechtskonforme und effektive Erstellung eines Feuerwehrplanes ist eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzdienststellen, deren spezifische Anforderungen an Inhalt und Ausführung der Pläne oftmals über die Anforderungen der DIN 14095 hinausgehen. Daher ist für uns der Kontakt mit den Behörden und die Besprechung von Feuerwehrplänen als Serviceleistung für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Die Ausführung der Pläne erfolgt entsprechend den Forderungen der zuständigen Brandschutzdienststellen im Format DIN A3, mehrfarbig und unter Verwendung von Feuerwehrsymbolen nach DIN 14034.
Für besondere Zwecke liefern wir auf Wunsch auch gern Pläne in laminierter Fassung zum Schutz gegen Verschmutzung.
Aufmessarbeiten und die Ermittlung des baulichen Istzustandes werden durch unsere Fachkräfte kostengünstig und fachkundig durchgeführt. Sollten Sie bereits Gebäudepläne in digitaler Form besitzen, ist eine besondere kostengünstige Bearbeitung möglich!
Feuerwehrpläne
Unsere qualifizierten und erfahrenen Brandschutzexperten sind für Sie da! Fordern Sie unverbindlich ein auf Ihre speziellen Belange und Anforderungen abgestimmtes Angebot für die Erstellung der Feuerwehrpläne an.
Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!
Hier unverbindliches Angebot anfordern!Flucht- und Rettungspläne
Im Brandfall hat die Rettung von Menschenleben oberste Priorität. Daher ist die Organisation und Kennzeichnung von Fluchtwegen zur zügigen Gebäudeevakuierung unerlässlich.
Gleichermaßen dienen Flucht- und Rettungspläne gemäß Arbeitsstättenverordnung der Information sowohl Ihrer Mitarbeiter als auch ortsunkundiger Besucher über naheliegende Fluchtwege, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notruf-Telefone und Standorte von Feuerlöschern zur Brandbekämpfung. Darüber hinaus enthalten Flucht- und Rettungspläne eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Brandfall sowie bei Unfällen.
Im Rahmen einer effektiven Konzeptionierung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist auch das Zusammenspiel mit möglichen Rettungsarbeiten der Feuerwehr zu berücksichtigen. Im Rahmen unserer Leistungen ist daher die Zusammenarbeit mit der zuständigen Brandschutzdienststelle von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund ist der Kontakt mit den Behörden und die Besprechung von Flucht- und Rettungsplänen eine für uns selbstverständliche Serviceleistung.
Wir erstellen für Ihr Unternehmen auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmte Flucht- und Rettungspläne, die vorschriftenkonform sind und im ansprechenden Design Ihr Unternehmen repräsentieren. Über die für betriebsfremde Personen erforderliche Orientierungs- und Handlungshilfe im Gefahrfall hinaus zeigen Sie Ihren Besuchern somit bereits im Empfangsbereich, dass Sicherheit, Organisation und Zuverlässigkeit in Ihrem Unternehmen keine Fremdworte sind.
Wir führen sämtliche Pläne entsprechend den Anforderungen der DIN ISO 23601 bzw. der DGUV V9 und der ASR A1.3 aus. Wir bieten Ihnen Pläne in den Formaten DIN A3 (420 mm x 297 mm, z.B. für Bürobereiche) bis hin zu DIN A0 (1188 mm x 840 mm, z.B. für komplexe Fertigungshallen).
Aufmessarbeiten und die Bestandsdatenerfassung werden durch unsere Fachkräfte kostengünstig und fachkundig durchgeführt. Sollten Sie bereits Gebäudepläne in digitaler Form besitzen, ist eine besondere kostengünstige Bearbeitung möglich!
Flucht- und Rettungspläne
Unsere qualifizierten und erfahrenen Brandschutzexperten sind für Sie da! Fordern Sie unverbindlich ein auf Ihre speziellen Belange und Anforderungen abgestimmtes Angebot für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne an.
Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!
Hier unverbindliches Angebot anfordern!Feuerwehr- bzw. Linienlaufkarten
Durch eine Brandmeldeanlage (BMA) wird für ein Objekt sichergestellt, dass ein Brandereignis schnell erkannt und meistens direkt an die Feuerwehr gemeldet wird. Feuerwehr- bzw. Linienlaufkarten dienen als eigenständiges Informationsmaterial für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und sind kein Ersatz für Feuerwehrpläne. Sie dienen den Einsatzkräften als Wegbeschreibung vom Standort des Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) oder Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zum Standort des ausgelösten Brandmelders.
So erhalten die Einsatzkräfte, die aufgrund der Zuständigkeit vieler Objekte nicht überall ausreichend ortskundig sind, Informationen wo und wie das Ereignis detektiert wurde und welches der aus einsatztaktischen Gesichtspunkten der schnellste und sinnvollste Weg innerhalb des Objektes ist.
Die im Entwurf durch uns erstellten Feuerwehr- bzw. Linienlaufkarten entsprechend den Forderungen der DIN 14675 und werden mit der Errichterfirma der BMA sowie abschließend mit der zuständigen Brandschutzdienststelle respektive Feuerwehr abgestimmt.
Sollten Sie bereits Basispläne der Errichterfirma oder Gebäudepläne in digitaler Form besitzen, ist eine besondere kostengünstige Bearbeitung möglich!
Selbstverständlich werden wir Sie gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre ganz individuelle Aufgabenstellung besprechen!
Feuerwehr- bzw. Linienlaufkarten
Unsere qualifizierten und erfahrenen Brandschutzexperten sind für Sie da! Fordern Sie unverbindlich ein auf Ihre speziellen Belange und Anforderungen abgestimmtes Angebot für die Erstellung der Feuerwehr- bzw. Linienlaufkarten an.
Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!
Hier unverbindliches Angebot anfordern!Explosionsschutz
Für betriebliche Bereiche, Verfahren oder Tätigkeiten bei denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, fordert der Gesetzgeber ein Explosionsschutzdokument. Dieses Dokument beschreibt alle Sicherheitsmaßnahmen um Gefährdungen auszuschließen oder zumindest zu minimieren.
Daraus ergibt sich folgender Aufbau eines durch uns erstellten Explosionschutzdokumentes:
- Beschreibung der Lage und Nutzung der Arbeitsbereiche sowie die Zoneneinteilung
- Auswertung der sicherheitstechnischen Kenndaten der gehandhabten Stoffe
- Analyse der Gefährdung durch Umwelteinflüsse, Betriebsmittel, Arbeitsabläufe und Personal
- Das Schutzkonzept / abgeleitete Maßnahmen aus der Gefährdungsanalyse /-beurteilung ist quasi der „Kern“ des Ex-Schutzdokumentes und beschreibt die festgelegten Maßnahmen, um die Risiken zu minimieren
- Organisatorische Maßnahmen
- Erfassung weiterer relevanter Unterlagen und Dokumente zur Prävention und zum betrieblichen Notfallmanagement
- Eine zusammenfassende Auflistung der mitgeltenden Unterlagen, z.B. Brandschutzkonzepte, Pläne, Freigabeverfahren, etc.
Die zuständigen Überwachungsbehörden sind damit in der Lage, die umgesetzten Anforderungen aus der BetrSichV eindeutig nachvollziehen zu können. Die betroffenen Unternehmen erreichen dadurch eine schnelle und unbürokratische Abwicklung ihrer Vorhaben (Nutzungsänderungen, Neuplanungen, etc.) und eine umfassende Rechtssicherheit.
Fragen Sie uns! Unsere erfahrenen Brand- und Explosionsschutzfachleute beraten Sie umfassend und kostengünstig
Explosionsschutzbeurteilung und Explosionsschutzdokumentation
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Beurteilung möglicher Explosionsgefährdungen oder für die fachkundige Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für Ihr Unternehmen an.
Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!
Hier unverbindliches Angebot anfordern!Konzepte und Gutachten
Brände und Explosionen bekommen neben der direkten Gefährdung für Menschenleben und Umwelt zunehmende Bedeutung aus betriebswirtschaftlicher Sicht, da haftungsrechtliche Belange und Folgeschäden wie Produktionseinschränkungen oder gar -stillstand schwere wirtschaftliche Einbußen, unter Umständen sogar den Ruin, bedeuten können.
Wir bieten Ihnen daher mit Hilfe unseres Leistungsspektrums ein wirksames Hilfsmittel zum Zwecke der Schadenprävention, um negativen Folgen für Ihren Betrieb effektiv vorzubeugen.
Wir dimensionieren beispielsweise unter Berücksichtigung der gegebenen betrieblichen Belange Ihre Löschwasserrückhaltung gemäß Löschwasser-Rückhalterichtlinie (LöRüRl) oder konzeptionieren Ihre Lager für brennbare Flüssigkeiten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für brennbare Flüssigketen (TRBF) und Gefahrstoffen (TRGS).
Zur Verbesserung des betrieblichen Brandschutzes erstellen wir bereichsspezifisch oder gesamtheitlich Brandschutzgutachten unter Berücksichtigung der Belange der Landesbauordnungen, Sonderbaurichtlinien und einschlägigen Normen sowie den Richtlinien des VdS.
Darüber hinaus führen wir in Ihrem Unternehmen Brandschutzbegehungen durch und decken somit Schwachstellen in baulichen und organisatorischen Brandschutzbelangen auf. Ist eine ständige betriebliche Überwachung gefordert oder gewünscht, stehen unsere qualifizierten und erfahrenen Brandschutzbeauftragten zu Ihrer Verfügung
Brandschutzkonzept und Sachverständigengutachten
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes durch unseren Sachverständigen im Rahmen Ihres Bauantragsverfahren oder Nutzungsänderungsverfahrens. Die Abstimmung mit Ihrem Architekten und Ihren bauausführenden Firmen ist für uns genauso selbstverständlich, wie die genehmigungsorientierte Kommunikation mir Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde.
Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!
Hier unverbindliches Angebot anfordern!