EG-Maschinenrecht / CE-Kennzeichnung

Das - Zeichen ist ein Symbol zur Kennzeichnung von Erzeugnissen, die den technischen Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union entsprechen und im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden dürfen. Das CE-Zeichen ist kein Herkunftszeichen, es ist auch kein Qualitäts- oder Gütesiegel. Das Zeichen ist eine Art "Verwaltungskennzeichen", man könnte auch sagen eine Art "Freihandelserlaubnis". Ein Hersteller, dessen Erzeugnisse der Kennzeichnungspflicht unterliegen, erklärt mit der Anbringung des CE-Zeichens gegenüber den Überwachungsbehörden die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften und Normen. Dies bezieht sich auch auf Maschinen.

Unternehmen, die ihren Maschinenpark maßgeschneidert erweitern wollen, stehen häufig vor der Notwendigkeit, Maschinen verschiedener Hersteller miteinander zu kombinieren. Doch damit beginnen die rechtlichen Probleme: Welcher Hersteller trägt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Konformitätserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung? Wer hier nicht aufpasst, läuft Gefahr, als Maschinenkäufer plötzlich selbst für all dies verantwortlich zu sein.

Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung sowie bei der Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren, stellen Konzepte für Sie auf und beraten Sie in allen Fragen zum EG-Maschinen-Recht.

Notwendige Untersuchungen / Messungen und die Erstellung von Risikobeurteilungen gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 12100 und DIN EN ISO 13849-1 werden vor Ort durchgeführt.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen bei Maschinenveränderungen
  • Durchführung von Risikobeurteilungen
  • Bewertung von produktions- und steuerungstechnischen Verknüpfungen
  • Erarbeitung rechtskonformer Maschinendokumentationen
  • Erstellung unterschriftsreifer Konformitätserklärungen

CE-Konformitätsbewertung

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Durchführung einer CE-Konformitätsbewertung, einer Risikobeurteilung oder zur Erstellung einer Konformitätserklärung an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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