Unsere Leistungen zur Managementsystemberatung erstrecken sich auf:

  • Die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001 oder speziellen Branchenmodellen, wie z.B. KTQ oder DIN EN ISO 13485
  • Die Einführung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS
  • Die Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001
  • Die Durchführung von Audits zur Prozessoptimierung und zur Zertifizierungsvorbereitung
  • Die Durchführung von Lieferantenaudits und Lieferantenqualifizierungen
  • Die Erstellung einer normkonformen Grunddokumentation und von Prozessbeschreibungen
  • Die Moderation von Prozessworkshops
 

Umweltmanagement

Ein Umweltmanagementsystem, als ein integrierter Bestandteil des betrieblichen Managementsystems, ist heutzutage in vielen Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Denn neben der Erfüllung von Kundenforderungen und Erzielung von Imagevorteilen werden durch ein effektives Umweltmanagement systematisch Schwachstellen erkannt und verbessert. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen, dass Ökonomie und Ökologie nicht voneinander zu trennen sind.

Die Einführung eines Umweltmanagementsystems, als ein Instrument zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der finanziellen Verbesserung Ihres Unternehmens, ist unsere Aufgabe.

Neben der Beratung bieten wir Ihnen auch die Zertifizierung oder Validierung Ihres Unternehmens gemäß der DIN EN ISO 14001 oder EMAS im Rahmen unserer Zulassung und Akkreditierung als Umweltgutachter.

Fragen zur Systementscheidung, Einführungsphase und Umsetzung sollten in einem persönlichen Gespräch frühzeitig erörtert werden, für das wir Ihnen gern zur Verfügung stehen.

Einführung eines Umweltmanagement-systems

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Ersteinführung oder auch zur Verbesserung Ihres bestehnden Umweltmanagementsystems an. Bei der Entscheidung für ein System nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS sind wir Ihnen behilflich.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

Hier unverbindliches Angebot anfordern!
 

Energiemanagement

Bestehende Steuervorteile werden zukünftig an die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems auf Basis der DIN EN ISO 50001 gekoppelt.

Zur Ausschöpfung von Steuervergünstigungen müssen Sie damit beginnen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen und eine Zertifizierung nachweisen.

Wir beraten Sie zur Einführung und Implementierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bis zur Zertifizierungsreife.

Sofern Sie eine EEG-Umlagenreduzierung als „Energieintensives Unternehmen“ nach § 41 EEG erzielen wollen, müssen Sie schon jetzt eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 nachweisen oder dies für die Zukunft schnellstens anstreben.

Grundsätzlich legt die DIN EN ISO 50001 die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem fest. So werden nach der Implementierung und Zertifizierung ständige Verbesserungen hinsichtlich der energiebezogenen Leistung und festgelegten Einsparpotentiale erzielt und nachgewiesen.

Ebenso kann ein Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz EDL-G für Sie in Frage kommen.

Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN 50001

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Einführung eines Energie-managementsystems an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Externer Umwelt- und Energiemanagementbeauftragter

DIN EN ISO 14001 / 50001

Bis zur aktuellen Revision ISO 14001:2015 war die Rolle eines Umweltmanagementbeauftragten explizit normativ gefordert. Dies ist jedoch nach der neuen Revision nicht mehr der Fall. Stattdessen werden nun noch höhere Anforderungen an die Rolle und Verantwortung der obersten Leitung gestellt. Im Bereich des Energiemanagementsystems wird auch die neue Revision ISO 50001:2019 (zurzeit in Bearbeitung) entsprechend der Anpassung an die High-Level-Structure keinen Managementbeauftragten fordern.

Die Aufgaben rund um das Umwelt- und Energiemanagementsystem bleiben jedoch bestehen und müssen auch weiterhin erfüllt werden.  Zu den typischen Aufgaben des Umwelt- und Energiemanagementbeauftragten werden auch weiterhin die Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Managementsystems sowie die Durchführung interner Audits gehören. So muss der Umwelt- und Energiemanagementbeauftragte sicherstellen, dass das Managementsystem in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 und der ISO 50001 eingeführt respektive verwirklicht und aufrechterhalten wird.

Als Bindeglied zur obersten Leitung ist der Umwelt- und Energiemanagementbeauftragte beauftragt, das Managementsystem zentral zu lenken und dabei alle Mitarbeiter entsprechend ihrer speziellen Tätigkeiten so in das System einzubinden, dass die Normkonformität sichergestellt ist.

Des Weiteren berichtet der Umwelt- und Energiemanagementbeauftragte der obersten Leitung über die Leistung des Umwelt- und Energiemanagementsystems und gibt Empfehlungen ab, die zur Verbesserung des Managementsystems beitragen.

Wir übernehmen für Sie professionell die Funktion des Umwelt- und Energiemanagement-beauftragten in Ihrem Unternehmen.

 

Energieaudits nach EDL-G

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL 2012/27/EU, EED), wurde vom Bundesrat am 06. März verabschiedet und ist einen Tag nach der Veröffentlichung in dem Bundesgesetzblatt am 22.04.2015 in Kraft getreten.

Betroffen sind Unternehmen, sogenannte Nicht-KMUs, mit mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder über 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme und mehr als 250 Mitarbeiter. So bleiben klein- und mittelständische Unternehmen von den Verpflichtungen ausgenommen. Allerdings sind hierbei Unternehmensbeteiligungen größer als 25 Prozent, anteilig oder komplett, zu berücksichtigen. Nach Angaben der Bundesregierung sind hiernach rund 50.000 Unternehmen in Deutschland betroffen.

Die betroffenen Unternehmen müssen erstmals bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit auf Basis der DIN EN 16247-1 zum innerbetrieblichen Energieverbrauch vorweisen und danach alle vier Jahre. Ausgenommen sind Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben oder im Hinblick auf eine Fristverlängerung damit beginnen. Die Einführung des Managementsystems muss in diesem Fall bis zum 31.12.2016 durchgeführt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert die Umsetzung der Auditpflicht und regelt die Zulassung von Energieauditoren nach dem EDL-G. Die Energieaudits dürfen nur von qualifizierten, zugelassenen Energieauditoren durchgeführt werden.

Das Energieaudit erfasst systematisch und strukturiert Energiedaten, mit dem Ziel, die Energieeffizienz im Unternehmen zu steigern.

Grundsätzlich legt die DIN EN ISO 50001 die Anforderungen an ein Energiemanagement-system fest.

So werden nach der Implementierung und Zertifizierung ständige Verbesserungen hinsichtlich der energiebezogenen Leistung und festgelegten Einsparpotentiale erzielt und nachgewiesen.

Wir beraten und unterstützen Sie zur Implementierung eines Energiemanagementsystems und zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen.

Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Durchführung eines Energieaudits an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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