Umweltschutz

Unsere Leistungen zum Umweltschutz erstrecken sich auf:

  • Die Erstellung von umweltrechtlichen Genehmigungsanträgen nach 4. BimSchV oder die Koordination und Steuerung der Antragserstellung

  • Behördenmanagement
  • Die Übernahme der Funktion als externer Umweltbeauftragter, wie Abfallbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter und Störfallbeauftragter.
  • Die Übernahme der Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter
  • Die Beratung zu Fragen der verkehrstrechtlichen Einstufung und zum Gefahrgutmanagement sowie weiterer Projektarbeiten, z.B. die Erstellung von Anlagenbeschreibungen nach AwSV.
 

Genehmigungsmanagement

Gesetze und Rechtsverordnungen verlangen für bestimmte Anlagen Genehmigungen und Erlaubnisse, die im Einzelfall auf Erforderlichkeit für Ihr Unternehmen zu prüfen sind.

So zum Beispiel:

  • Planfeststellungsgenehmigung
  • BImSchG-Genehmigung
  • Baurechtliche Genehmigung
  • Erlaubnis / Bewilligung nach WHG
  • Indirekteinleitergenehmigung nach LWG
  • Genehmigungen nach BetrSichV / TRbF
  • Eignungsfeststellung nach AwSV

Entsprechend Ihrer Anlagen sind die vorgenannten Genehmigungen und Erlaubnisse Voraussetzung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes. Rechtsverstöße werden auf Basis des StGB und OWiG geurteilt.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung unterschriftsreifer Anträge, Aktualisierung Ihrer Genehmigungen (u.a. Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG), aber auch projektbezogene Einzelleistungen entsprechend Ihrer Wünsche.

Antragserstellung und Genehmigungen nach BImSchG

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Kompletterstellung eines Genehmigungsantrages oder zur Übernahme koordinativer und steuernder Aufgaben im Rahmen Ihres Antragsverfahrens.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Umweltschutzbeauftragte/r

Betriebsbeauftragte für bestimmte Bereiche des betrieblichen Umweltschutzes sind gesetzlich definiert. Ebenso sind die Aufgaben der Betriebsbeauftragten gesetzlich festgelegt. Hierzu gehört die Überwachung, Kontrolle, Beratung, Information und Festlegung von Abläufen, Prozessen und Verfahren.

Unsere erfahrenen Ingenieure und Berater übernehmen für Sie folgende Betriebsbeauftragtenfunktionen:

  • Abfallbeauftragter
  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Störfallbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter

Der/Die Umweltschutzbeauftragte oder Betriebsbeauftragte für Umweltschutz ist eine Person, die in Personalunion die gesetzlich geforderten Betriebsbeauftragten vereint oder in Erfüllung betrieblicher Umweltangelegenheiten diesen Titel trägt. Gesetzlich bestimmt ist diese Funktion nicht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der entsprechend Ihrer Betriebsverhältnisse zu bestellenden Betriebsbeauftragten.

Für weitere Informationen zu den einzelnen Fachbereichen wählen Sie bitte direkt die Seite im obigen Seitenauswahlmenü an.

Betriebsbeauftragte für Umweltschutz

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Übernahme der Betriebsbeauftragtenfunktionen an. Wir übernehmen für Sie selbstverständlich auch die notwendigen Abstimmungen und das zum Teil notwendige Zulassungsverfahren mit Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde!

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Abfall und Gewässerschutz

Im Bereich der Abfallwirtschaft und Entsorgung sowie im Bereich der Wasserwirtschaft steht Ihr Unternehmen in einer ganz besonderen Verantwortung. Zahlreiche Aufgaben obliegen demjenigen, der im Unternehmen als Abfall- bzw. Gewässerschutzbeauftragter bestellt oder benannt ist.

Hierzu gehören Aufgaben wie:

  • Führung von Entsorgungsnachweisen
  • Überwachung des Begleitscheinverfahrens
  • Überprüfung und Kontrolle der Transporteure und Entsorger
  • Erstellung von Abfall- und Wasserbilanzen
  • Verbesserung der Kostensituation
  • Prüfung anderer Genehmigungen
  • Prüfung von Gebührenbescheiden
  • Überwachung der Abwassereinleitung

Wir übernehmen für Sie die Funktion des Abfall- oder Gewässerschutzbeauftragten oder projektbezogene Einzelarbeiten zur Entlastung Ihrer Funktionsträger.

Betriebsbeauftragter für Abfall und Gewässerschutz

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot zur Übernahme der Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Abfall an. Auch weitere Leistungen zur Optimierung und rechtssicheren Gestaltung Ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft gehören zu unseren Kernkompetenzen. Fragen Sie uns, wir freuen uns Ihnen ein kompetenter Parter zu sein.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Immissionsschutz

Immissionsschutz umfasst Bereiche wie Lärm, Gerüche, Vibrationen, Stäube und Strahlung.

Gesetzliche Forderungen sind sowohl von Unternehmen mit genehmigungsbedürftigen Anlagen nach 4. BImSchV, als auch von solchen mit nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zu erfüllen. Entsprechend der 5. BImSchV ist für bestimmte Anlagen und Leistungen ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen.

Dieser hat Aufgaben, wie:

  • Kontrolle der Einhaltung festgelegter Grenzwerte
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen
  • Überwachung der Genehmigungssituation
  • Auslegung von Rechtsvorschriften
  • Planung von Störfallmaßnahmen

Wir übernehmen für Sie die Funktion des Immissionsschutzbeauftragten oder projektbezogene Einzelleistungen, wie beispielsweise die Erstellung von Katastern und Genehmigungsanträgen, zur Entlastung Ihrer Stabstellen und Funktionsträger.

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot zur Übernahme der Aufgaben als Immissionsschutzbeauftragter an. Auch weitere Leistungen zur Optimierung und rechtssicheren Gestaltung Ihres betrieblichen Immissionsschutzes und der Umsetzung Ihrer Genehmigungsbestimmungen gehören zu unseren Kernkompetenzen. Fragen Sie uns, wir freuen uns Ihnen ein kompetenter Parter zu sein.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Emissionserklärung

Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.

Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form, über das BUBE-Online-Portal bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 30.04. bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Nach § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (Emissionen im geringfügigen Umfang) von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden.

Die nächste Emissionserklärung ist für das Berichtsjahr 2024 zu erstellen. Erklärungspflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV. Nicht erklärungspflichtig sind Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist durch § 3 und den Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung (BUBE).

Emissionserklärung

Unsere Umweltschutzspezialisten übernehmen für Sie schnell und unkompliziert die Erstellung Ihrer Emissionserklärung.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Gefahrgutberatung

Durch die schriftliche Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten können Sie die Pflichten, welche Ihnen als Beteiligter durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnungen (GbV) auferlegt werden, übertragen.

Die dauerhafte Betreuung als Gefahrgutbeauftragter umfasst die Überwachung aller Gefahrguttätigkeiten Ihres Hauses, die Erstellung bzw. Überprüfung Ihrer Organisations- und Sicherheitskonzepte sowie die notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Verfahrensanweisungen zum sicheren Umgang mit Gefahrgütern.

Damit Sie Ihre Gefahrguttransporte rechtskonform und sicher durchführen können, stehen wir Ihnen in allen Fragen zum Gefahrgutrecht zur Verfügung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Unterweisung der Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.

Der externe Gefahrgutbeauftragte:

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verlangt von Unternehmern und Inhabern von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Wenn der Unternehmer oder der Inhaber eines Betriebes nicht selbst als Gefahrgutbeauftragter auftritt bzw. nicht über den notwendigen Schulungsnachweis nach § 4 der GbV verfügt, sind sie in der Pflicht eine geeignete Person intern oder extern zu bestellen (auch hier ist der Schulungsnachweis nach § 4 der GbV erforderlich).

Durch die Betreuung Ihres Unternehmens durch unsere Gefahrgutbeauftragten, sowie durch die Implementierung von Verfahren zum Gefahrgutmanagement, werden die Vorschriften des Gefahrgutrechtes umfassend erfüllt.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Überwachung der Personen die in Ihrem Hause an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
  • Anfertigung von schriftlichen Überwachungsberichten im Checklistenverfahren inklusive Hinweise auf Sicherheitsmängel.
  • Erstellung von Aufzeichnungen der Unterweisungstätigkeiten.
  • Stellungnahme zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen.
  • Anfertigung des rechtlich geforderten Jahresberichtes sowie Erläuterungen und Diskussion mit der Geschäftsleitung.
  • Informationen und Seminare über geplante und aktuelle gesetzgeberische Änderungen in den geltenden Vorschriften sowie Unterstützung bei der Umsetzung.

Beratung und Organisation

Wir erstellen für Sie Organisations- und Sicherheitskonzepte zum sicheren Umgang mit Gefahrgütern. Weiterhin erstellen wir die notwendigen Arbeits- und Betriebsanweisungen, sowie Verfahrensanweisungen, um den sicheren Umgang mit Gefahrgütern zu gewährleisten.

Für die Beratung in allen Fragen zum Gefahrgutrecht hinsichtlich:

  • Gefahrgutverordnung Straße (lt. GGVSEB)
  • Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV)
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • Gefahrgut-Kontroll-Verordnung (GGKontrollV)

stehen wir Ihnen in vollem Umfang zur Verfügung.

Weiter unterstützen wir Sie bei der:

  • Klärung der Freigabe eines Gutes zur Zulassung zur Beförderung, Klassifizierung und Einstufung entsprechend der Vorschriften der jeweiligen Verkehrsträger.
  • Erstellung von Gefahrgutkatastern.
  • Erstellung von Maßnahmenkatalogen.

Wir geben Ihnen:

  • Hinweise zur Erstellung der Beförderungspapiere und Ermittlung des korrekten Namens für den spezifischen Verkehrsträger.
  • Hinweise zur Verpackung, zu Verpackungsvorschriften, zur Zusammenpackung oder zu zugelassenen Transportmittel.
  • Hinweise auf Zusammenladungsverbote, damit Sie Ihre Gefahrguttransporte rechtskonform und sicher durchführen können.

Gefahrgutbeauftragter und Gefahrgutmanagement

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot für die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten an. Der Verkehrsträger Straße wird durch unsere Gefahrgutbeauftragten abgedeckt.

Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung um Ihre Pflichten entsprechend der Gefahrgutverordnung Straße (nach GGVSEB) festzustellen. Auf dieser Grundlage ermitteln und kalkulieren wir Ihren passgenauen Betreuungsbedarf.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen um mit Ihnen vor Ort über Ihre Pflichten als Beteiligter beim Transport von gefährlichen Gütern zu sprechen!

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