Die Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz sind u. a. festgelegt in:
  -     
          der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
      
-     
          der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
      
-     
          der ATEX-Richtlinie 1999/92/EG
      
-     
          den Technischen Regeln TRGS 720 ff. und TRBS 2152
      
Arbeitgeber sind verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob explosionsfähige Atmosphären entstehen können, und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.