Die sichere Handhabung von Gefahrstoffen ist entscheidend für den Schutz der Mitarbeitenden und Dritter. Vor Beginn von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um Risiken wie Inhalation, Hautkontakt oder physikalisch-chemische Gefährdungen (z. B. Brände oder Explosionen) zu bewerten.
Für den Umgang mit Gefahrgütern gelten spezielle Vorschriften, wie das ADR für den Straßenverkehr, RID für den Schienenverkehr, ADN für den Binnenschiffverkehr, der IMDG-Code für den Seeverkehr und die ICAO T. I./IATA DGR für den Luftverkehr. In Deutschland regeln das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) sowie die Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn
und See (GGVSEB, GGVSee) den Umgang mit Gefahrstoffen. Ausnahmen sind in der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) festgelegt.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Umsetzung der Sicherheitsvorschriften, um einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.
Unsere Leistungen bei isuplan GmbH
Sichern Sie die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften mit professioneller Beratung, Schulungen und Unterstützung bei der Erstellung notwendiger Dokumente und Sicherungspläne.
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Profitieren Sie von maßgeschneiderter Gefahrgutberatung, die Ihr Unternehmen rechtssicher und effizient durch die komplexen rechtlichen Anforderungen führt.
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