Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren, sind gemäß den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Der Begriff „Beförderung“ umfasst dabei nicht nur den eigentlichen Transport, sondern auch sämtliche Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen. Daher betrifft diese Verpflichtung nicht nur Speditionen und Transportunternehmen, sondern auch Unternehmen, die in den Bereichen Klassifizierung, Erstellung von Begleitpapieren, Verpackung und Kennzeichnung, Befüllung und Entleerung von Tanks sowie Verladen, Transportieren, Entladen und Empfangen von Gefahrgütern tätig sind.
Unsere externen Dienstleistungen beinhalten gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung die Überwachung der Einhaltung relevanter Gefahrgutvorschriften sowie die umfassende Beratung des Unternehmens zu allen Gefahrgutthemen. Zudem erstellen wir den jährlichen Bericht gemäß den gesetzlichen Anforderungen und übernehmen die Überprüfung sowie Optimierung von Prozessen und Verfahren.