Alle technischen Produkte, einschließlich Anlagen und Maschinen, die innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, sind verpflichtet, mit der CE-Kennzeichnung versehen zu sein. Ursprünglich stand das CE-Zeichen bis 1993 für „Europäische Gemeinschaft“ und bestätigte, dass das Produkt den Harmonisierungsvorgaben des europäischen Marktes entspricht. Seitdem signalisiert die Kennzeichnung, dass das betreffende Produkt die grundlegenden Anforderungen der europaweit gültigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften erfüllt. Obwohl die CE-Kennzeichnung nicht als Gütesiegel im klassischen Sinne zu verstehen ist, hat sie sich dennoch zu einem weithin anerkannten Symbol für Produktsicherheit entwickelt.