Schulung zur Pflichtenübertragung für Führungskräfte gemäß § 9 OWiG § 13 DGUV V1
Ziel
Unternehmer und Führungskräfte sind für die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Sie sind damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Gesetzen und Vorschriften des Arbeitsschutzes erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Zuständig und verantwortlich ist eine Führungskraft auch dann, wenn ihr dies nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde – faktische Verantwortung.
Zwecks Wahrnehmung der Unternehmerpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits-verordnung, Gefahrstoffverordnung usw. ist eine Pflichtenübertragung insbesondere entsprechend § 9 OWiG und § 13 DGUV Vorschrift 1 für Führungskräfte durchzuführen.
Hierzu sind den Teilnehmern Rechtsgrundlagen, Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sowie Basiswissen zur rechtssicheren Organisation zu vermitteln.
Inhalt
- Einführung
- Fallbeispiel eines Arbeitsunfalles und Folgen
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Aufbauorganisation, Auswahl- und Organisationsverantwortung
- Dokumentation zur Pflichtenübertragung
- Verantwortung und Kompetenzen
- Beispielurteile, Fallbeispiele und Diskussion
- Forderungen einschlägiger Gesetze und Rechtsverordnungen
- Ausblick und Diskussion
Zielgruppe
- Geschäftsführer; Vorstände
- Produktionsleiter; Betriebsleiter; Bereichsleiter
- Meister; Teamleiter und sonstige Führungskräfte und Bereichsverantwortliche
- Managementbeauftragte
Seminarinformationen – Schulung zur Pflichtenübertragung für Führungskräfte gemäß § 9 OWiG § 13 DGUV V1
Termine für 2024 in Planung
Weitere Informationen
Referenten
Fachreferenten
Seminardauer
8:30 Uhr – ca. 16.00 Uhr
Preis
475,- EUR (zzgl. MwSt.)
Im Preis sind Seminargetränke, Kaffeepausen, Mittagessen und Seminarunterlagen inbegriffen.
Hinweis
Dieses Seminar eignet sich auch als Inhouse-Seminar in Ihrem Unternehmen.
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